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  • Rechtsanwalt Oliver Ridder nun auch Fachanwalt für Erbrecht

    Rechtsanwalt Oliver Ridder nun auch Fachanwalt für Erbrecht

    Bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit für die Sozietät GLAUBER & PARTNER im Jahr 2005 ist Oliver Ridder auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und hat sich hierbei insbesondere auf die Schnittstellen zum Gesellschafts-, Immobilien- und Familienrecht spezialisiert. Zusätzlich zu den bereits seit vielen Jahren geführten Titeln Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht führt Oliver Ridder nun auch den Titel Fachanwalt für Erbrecht.

    Die von der Rechtsanwaltskammer vergebenen Fachanwaltstitel dokumentieren besondere theoretische Fachkenntnisse, die durch das Bestehen mehrerer Abschlussklausuren nach einem in der Regel mehrwöchigen Fachanwaltslehrgang nachgewiesen werden, sowie besonders umfangreiche praktische Erfahrungen – im Erbrecht müssen 80 Fälle innerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet worden sein – in einem Rechtsgebiet. Um den Titel führen zu können, müssen zudem jährliche Fortbildungen absolviert werden.

    Die erbrechtliche Expertise von Oliver Ridder, seit dem Jahr 2007 Co-Autor eines anerkannten Handbuchs zum Erbrecht, wird durch diesen Fachanwaltstitel nun zusätzlich dokumentiert. Oliver Ridder ist seit 2010 Partner in unserer Sozietät und berät unsere Mandanten bei allen Fragen der Nachfolgeplanung, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen aller Art. Zudem ist er als Testamentsvollstrecker tätig.

  • Herzlichen Glückwunsch Frau Krüger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Herzlichen Glückwunsch
    Frau Krüger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Wir freuen uns sehr, mitteilen zu können, dass Frau Rechtsanwältin Krüger erfolgreich den Titel “Fachanwältin für Arbeitsrecht” erworben hat.

    Mit diesem zusätzlichen Qualifikationsnachweis unterstreicht sie ihre besondere Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und steht unseren Mandantinnen und Mandanten ab sofort mit noch mehr spezialisiertem Wissen zur Seite.

    Die Verleihung des Fachanwaltstitels setzt neben umfassender praktischer Erfahrung auch den erfolgreichen Abschluss anspruchsvoller Fortbildungsmaßnahmen voraus. Frau Krüger hat diese Anforderungen mit großem Engagement und fachlicher Exzellenz erfüllt.

    Das Arbeitsrecht gehört zu den dynamischsten und praxisrelevantesten Rechtsgebieten – umso wichtiger ist es, hier auf dem neuesten Stand zu bleiben und fundierte Lösungen für komplexe Fragestellungen bieten zu können. Mit dem Fachanwaltstitel ist Frau Krüger nun noch besser dafür gerüstet, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kompetent und zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.

    Wir gratulieren Frau Krüger herzlich zu diesem bedeutenden Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn und freuen uns, dass sie unser Team weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer Fachkompetenz bereichert.

  • Versicherungskanzlei des Jahres 2024

    Versicherungskanzlei des Jahres 2024

    Wir freuen uns, auch in diesem Jahr für die versicherungsrechtliche Beratung unserer Mandanten eine Auszeichnung erhalten zu haben.

  • VEMA-TV Sendung zum Umwandlungsrecht

    VEMA-TV Sendung zum Umwandlungsrecht

    Die Umwandlung eines einzelkaufmännischen Versicherungsmaklerunternehmens in eine Gesellschaft, vorzugsweise in eine GmbH & Co. KG, ist für Versicherungsmakler ein sehr bedeutsames Thema. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Bestandssicherung und der Haftungsbegrenzung. Hierzu hat unser Partner, Herr Rechtsanwalt Jan Volker Glauber, im März 2024 im VEMA-TV zusammen mit Herrn Thorsten Hoffmann von der VEMA eine TV-Sendung gemacht, die auf eine sehr hohe Resonanz stieß. Dies ist sehr erfreulich, da dieses Thema für einzelkaufmännische Versicherungsmakler ein sehr wichtiges Thema ist.

    Bei der Umwandlung Ihres einzelkaufmännischen Versicherungsmaklerunternehmens in eine GmbH & Co. KG oder auch in eine andere Gesellschaftsform beraten wir Sie gerne.